Das Steuerrecht ist eines der zentralen Rechtsgebiete unseres täglichen Lebens. Die Mehrzahl der täglichen Geschäfte berührt steuerrechtliche Problemstellungen. Es ist daher bedeutsam, steuerrechtliche Problematiken bei der Gestaltung von Verträgen und Arbeitsabläufen möglichst frühzeitig zu berücksichtigen.
Wir verstehen eine optimale steuerrechtliche Beratung als Symbiose der Fachlichkeiten eines Steuerberaters und Anwalts. Diese Zusammenarbeit erfordert auf Seiten des Anwalts ein Verständnis und „Händchen“ für das Steuerrecht. Denn wer keine Probleme erkennt bzw. erahnt, kann diese auch nicht lösen.
Das Steuerrecht ist eine Materie, die sich die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu eigen gemacht haben und die zu komplex ist, als dass man sie „nebenher“ erledigen könnte. Wir möchten daher im täglichen Leben, sei dies im Arbeitsrecht (z.B.: Wie kann ich Lohnbestandteile definieren, um ggf. statt eines regulären Brutto-Gehalts Teile als steuerbegünstigte Zuschläge zu qualifizieren und so Abgaben zur Sozialversicherung sparen?) oder im Handelsrecht (z.B.: Wie kann ich Gesellschafter- / Geschäftsführer-Darlehen so in die Finanzierung der Gesellschaft einbinden, dass Zinsen, die die Gesellschaft an die Gesellschafter für das zur Verfügung gestellte Kapital zahlen steuerlich für die Gesellschaft absetzbar sind?) den Blick auf steuerrechtliche Problematiken nicht verlieren und als Bindeglied zu Ihrem Steuerberater fungieren.
Sie haben ein vitales Interesse daran mit einem Berater zusammen zu arbeiten, der an dieser Stelle über den „Tellerrand“ hinaus schaut.