IT- und Wettbewerbsrecht

Als Wettbewerbsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit staatlicher Reglementierung der Tätigkeit der Unternehmer zur Förderung eines angemessenen, marktwirtschaftlichen Wettbewerbs befasst. Hier unterscheiden wir zwischen
unlauterem Wettbewerb (Reglementierung des Wettbewerbs durch den Staat, Verfolgung durch den Bürger -> u.a. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG)
Kartellrecht (Eingriff durch den Staat zur Vermeidung oder Beseitigung den freien Wettbewerb störender wirtschaftlicher Kartelle von Unternehmern -> u.a. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB oder Gruppenfreistellungsverordnung)
Beihilferecht (Wettbewerbslenkung durch aus staatlichen Mitteln begünstigte Unternehmen -> AEU-Vertrag)

Das IT-Recht gewinnt in der aktuellen Entwicklung zunehmend Relevanz. Dies gilt nicht nur, weil die EDV in unserem privat- und Berufsleben mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, sondern auch da dieses Rechtsgebiet sich in einem ständigen Wandel und einer ständigen, teils sehr schnellen (technischen) Entwicklung befindet, die wiederum rechtliche Probleme aufwirft, die es „gestern“ noch nicht gab. Hier findet eine enge Verzahnung mit dem Wettbewerbsrecht statt, denn häufig ist ein Verstoß Anlaß für Abmahnungen.

Wir beraten Sie nicht nur präventiv zur Vermeidung eines Wettbewerbsverstoßes, sondern auch reaktiv in allen v.g. Bereichen. Dies gilt auch für gerichtliche Auseinandersetzungen nicht nur mit anderen Unternehmern, sondern auch den Kartellbehörden oder der öffentlichen Verwaltung.

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