home-office Pauschale – was ist das?

Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen Corona im Homeoffice – teilweise am Küchentisch, am Esstisch, in einer Arbeitsecke oder sogar auf der Couch im Wohnzimmer. Die Kosten für eine solche Art der Heimarbeit sind eigentlich nicht absetzbar. Denn für eine steuerliche Abziehbarkeit müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Damit Arbeitnehmer, die nur vorübergehend wegen der Covid-19-Pandemie von zu Hause gearbeitet haben oder noch arbeiten, nicht ganz leer ausgehen und zumindest einen Teil der entstehenden „Mühen“ ersetzt erhalten, hat die Bundesregierung die Homeoffice-Pauschale beschlossen.

Homeoffice-Pauschale – höchstens 600 Euro werden als Werbungskosten anerkannt

Mit der Homeoffice-Pauschale dürfen pro Arbeitstag in den heimischen vier Wänden fünf Euro von der Steuer abgesetzt werden. Das aber auch nur unter Bedingungen:

  1. höchstens 600 Euro pro Jahr
  2. Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) eingerechnet und nicht zusätzlich / extra berücksichtigt. Damit sich die Pauschale daher „lohnt“ müssen Sie erst einmal Werbungskosten haben, die höher als 400 EUR pro Jahr sind (401 EUR andere Werbungskosten + 600 EUR Home-office-Pauschale = 1.001 EUR Werbungskosten gesamt, mithin 1 EUR mehr als der pauschale Abzug, den jeder geniesst).
  3. die Abzugsfähigkeit entsteht erst, wenn Sie mindestens 120 Tage von zuhause gearbeitet haben.

Folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie die Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen wollen:

  • Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, in welchem Zeitraum oder anders gesagt, an wie vielen Tagen Sie von zu Hause gearbeitet haben.
  • Zeichnen Sie auch selbst möglichst präzise auf, wann Sie zu Hause gearbeitet haben.

Stand 24.03.2021

de_DE